Telefon: 03379 370452 oder 0171 5390746


Beladung

Richtlinien Beladung


Das Nichtbeachten dieser Richtlinien führt für Sie zu Mehrkosten:

   Container nur bis zur Oberkante befüllen
   Container nicht verschieben
   Deckel immer vollständig öffnen und sichern


Ich übernehme keine Haftung bei Unfällen mit Deckeln und Klappen!


Achtung:
Bitte unbedingtab 5 m³ Containern für Mischabfall den Bauschuttanteil erfragen, wenn solcher mit verladen werden soll.

  • Asbest

    KEINE ANNAHME

  • Bauschutt

    Erlaubt:

    Steine, Putz, Beton, Fliesen und Keramik


    Nicht erlaubt:

    Kachelofen, Schornstein, Gips, Sauerkrautplatten,

    Gasbeton, sonstige Abfälle

  • Bau-und Abbruchholz

    Erlaubt:

    Unbehandeltes Holz jeglicher Art


    Nicht erlaubt:

    Äste, Zweige, Bahnschwellen, kontaminiertes Holz, sonstige Abfälle

  • Boden

    Erlaubt :    

    Wurzeln (max. 5%), Grasnarbe, bodenübliche Steine


    Nicht erlaubt:

    Bauschutt, sonstige Abfälle

  • Schuttboden

    Erlaubt:

    Boden mit Bauschutt


    Nicht erlaubt:

    Wurzeln, Grasnarbe, sonstige Abfälle


  • Dachpappe

    KEINE ANNAHME

  • Gartenabfall

    Erlaubt:    

    Rasenschnitt, Blätter, Äste, Pflanzen

    Maximal 5% Bodenanteil


    Nicht erlaubt:

    Blumentöpfe, Bauhholz, Metall, Steine, sonstige Abfälle 

  • Mineralwolle

    Erlaubt:    

    Nur unbelastet (neuere Produkte / gelb)

  • Mischabfall ohne Bauschutt

    Abfälle aus Haushalt und Bau:

    Teppiche, Bodenbeläge und Mineralwolle (in Säcken verpackt) können nur nach Absprache und gegen Aufpreis obenauf dazu gelegt werden.


    Nicht erlaubt:

    Asbesthaltige Baustoffe, Bauschutt, Boden, Dachpappe, Gipsabfälle (Gasbeton), HWL-Platten, Styropor, Styrodor, Flüssigkeiten (z. B. Öl, Farbe, Eingewecktes usw.), Elektrogeräte (z. B. Kühlschränke, Bildschirme, Computer, Kopierer usw.), Teer, Autoreifen, verölte Autoteile, Batterien, Akkus, Ölkabel, Chemikalien, Benzin, Farbkatuschen, Leuchtmittel (z. B. Leucht-stoffröhren, Energiesparlampen usw.), Produktionsabfälle, Sonderabfälle

  • Mischabfall mit Bauschutt

    Erlaubt:

    Wie Mischabfall ohne Bauschutt, aber hier dürfen auch Bauschutt, Boden und Gipsabfälle (Gasbeton) enthalten sein.


    Nicht erlaubt:

    Asbesthaltige Baustoffe, Bauschutt, Boden, Dachpappe, Gipsabfälle (Gasbeton), HWL-Platten, Styropor, Styrodor, Flüssigkeiten (z. B. Öl, Farbe, Eingewecktes usw.), Elektrogeräte (z. B. Kühlschränke, Bildschirme, Computer, Kopierer usw.), Teer, Autoreifen, verölte Autoteile, Batterien, Akkus, Ölkabel, Chemikalien, Benzin, Farbkatuschen, Leuchtmittel (z. B. Leucht-stoffröhren, Energiesparlampen usw.), Produktionsabfälle, Sonderabfälle



  • Mischabfall für Gewerbe

    Siehe Mischabfall mit Bauschutt.

  • Schrott

    Nur sauber, d. h. ohne Holz und Kunststoff 

  • Verpackungsmaterial

    Erlaubt:  Wellpappe, Papier, Folie, Schaumstoff Paletten und Holzkisten, die der Verpackung gedient haben 


    Nicht erlaubt:

    Sonstige Abfälle, Schaumstoffe (Styropor nur auf Anfrage!)

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